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§ 1 Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge als einmalige Dienstleistung, die Firma Reihfair©️ online sowie offline mit ihren Vertragspartnern über die von Reihfair©️ angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner und Geschäftspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
2.Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen vorbehaltlich anderslautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen die alleinige vertragliche Grundlage zur Regelung der geschäftlichen Beziehung zwischen uns und Ihnen dar. Neben den allgemeinen Regelungen werden zu den jeweiligen Bereichen spezielle Regelungen getroffen.

§ 2 Vertrags-Abschluss & Preise  

1.Verträge zwischen Ihnen und uns kommen ausschließlich schriftlich oder in Textform (Email, Fax) zustande.
2.Wir werden auf Ihre Anfrage umgehend antworten und ggf. die Annahme erklären.  Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Firma Reihfair
©️ Mit dem Vertragsschluss gehen alle Gegenstände in der Wohnung inkl. des Abfalls in den Besitz der Firma Reihfair©️ über. Ausgenommen sind selbstverständlich Gegenstände, zu denen vereinbart wurde, dass sie im Besitz des Auftraggebers bleiben. Kommt durch Ihre Weiterempfehlung ein Vertrag mit einem Neukunden zustande, honorieren wir dies mit einem 23,50 Euro Gutschein. Die Preise richten sich nach der umseitigen Vereinbarung, wobei die Entsorgungskosten für Müll- und Müll aus Haushaltsauflösungen in dem vereinbarten Preis nicht enthalten sind. Müll- und Sperrmüllentsorgung werden nach anfallendem Gewicht zusätzlich berechnet. Im Allgemeinen trennen wir Müll in Holz und Restmüll, da dies kostengünstiger ist Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung.
4.Alle Preise gelten zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls mit Containern entsorgt wird, ist der Kunde damit einverstanden, dass die Container direkt auf seinen Namen/in seinem Auftrag bestellt werden und er somit die Zahlung dort hin leisten muss, es sei denn, es gilt eine eigens vorher schriftlich vereinbarte Regelung.  

§ 3 Vertragsart

1.Vertragsschluss und Leistungsumfang; Auf Ihre Anfrage besichtigen wir gerne Ihre Räume oder Flächen und senden Ihnen ein Angebot über unsere Leistungen des Geschäftsbereiches Entrümpelung, Umzüge und Transport, Haushaltsauflösung, Betriebsauflösung, Reinigung, Garten & Landschaftsbau und Komplett-Entsorgung zu. An ein solches Angebot für Leistungen sind wir sechs Wochen gebunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
2.Die von uns angebotenen Preise sind Bruttopreise in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, die wir gesondert ausweisen. Die bei Vertragsabschluss geltende Mehrwertsteuer wird mit dem Tag eventueller Änderungen angepasst.
3.Durch Ihre Annahmeerklärung in Bezug auf unser Angebot kommt der Vertrag zustande. Verbindlich für die Ausführung unserer Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung in unserem Angebot mit den dort ggf. ergänzend getroffenen Regelungen.
4.Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss haben keine Gültigkeit. Nachträgliche Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung, schriftlich oder in Textform (Brief, Email).
5.Mit Annahme unseres Angebotes verpflichten Sie sich, uns rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und uns alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen fristgerecht zu liefern, sofern diese über die im Angebot getroffenen Angaben hinausgehen und zur Ausführung unserer Leistungen erforderlich sind. Reihfair
©️ verpflichtet sich, die Leistungen fristgerecht zu erbringen.
6.Sollte die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder durch höhere Gewalt und/oder Pandemie nicht erfolgen, so wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ein neuer Termin in Rücksprache mit Ihnen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vereinbart. Hierdurch entstehende Mehrkosten tragen Sie, sofern Sie ein Verschulden in Bezug auf die Verzögerung trifft.

7.  Die Leistungen werden von der Firma Reihfair©️ Team ausgeführt. Im Bedarfsfall behalten wir uns vor, die Leistungen mit qualifizierten Partnerunternehmen vorzunehmen.

§ 4 Eigentumsübergang

1.Mit Beginn der Auftrag, geht das Eigentum an den zu räumenden Einrichtungen oder Gegenständen auf uns über. Ausgenommen bleiben Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck sowie die durch gesonderte Vereinbarung vom Eigentumsübergang ausgenommenen Gegenstände. Wir bitten Sie, diese räumlich zur trennen und entsprechend als solche zu markieren.
2.Im Rahmen des geschlossenen Vertrages fällt es vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen nicht in unseren Leistungsumfang, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
3.Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernehmen wir keine über den üblichen Sorgfaltsmaßstab hinausgehende Haftung.  

§ 5 Entsorgung

1.Entsprechend der derzeit geltenden Umweltvorschriften für Entsorgung, sortieren wir die zu entsorgenden Gegenstände in die Kategorien Holz, Glas, Bauschutt, Hausmüll und Textilien. Entsorgung von Sondermüll wird ausgeschlossen - nicht von uns angeboten, können durch Drittanbieter geführt werden (wie Farben, Öle usw.) Erst im Anschluss wird der Müll zur jeweiligen Abnahmestelle gefahren, beziehungsweise von der jeweiligen Abnahmestelle abgeholt. Einen Entsorgungsnachweis kann auf Wunsch erbracht werden.  

§ 6 Haftungsbeschränkungen und Übergabeprotokoll

1.Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Gebäudes. Sollten wir entgegen unserer Sorgfalt im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, sind diese uns rechtzeitig anzuzeigen. Unsere Haftpflichtversicherung wird die durch uns verursachte Schäden übernehmen.
2.Es obliegt Ihnen, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stimmen Sie für die mangelfreie Ausführung unserer Leistung zu.
3.Sollte Sie nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, muss diese Aufgabe der von Ihnen bevollmächtigte übernehmen. Unser Leistung ist grundsätzlich mängelfrei erbracht, wenn nicht zum Zeitpunkt der Übergabe auf Nachbesserung hingewiesen wird.
4.Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernehmen wir keine Haftung, sofern es sich um keine versteckten Mängel handelt. Hierauf werden wir Sie im Rahmen der Begehung eigens hinweisen.  

§ 7 Zahlungsbedinung

1.Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommen Sie ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5%, wenn der Schuldner Unternehmen ist, wenn der Schuldner eine Privatperson ist sind es 4% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

2.Wir behalten uns das Recht vor, für bestimmte Leistungen Abschlags- oder Vorauszahlungen nach BGB § 309 Abs. 15 zu fordern. Bis zu 100% des Auftragswert werden mit Ihrer Anzahlung verrechnet, sollte es Ihr verschulden sein Ihren Auftrag nicht Termingerecht ausführen zu können. Unabhängig von der Ursache kann jedoch nach unser ermessen ein Rabatt für eine Terminverschiebung angeboten werden, hierzu wird ein neuer Auftrag erstellt.  


§ 8 Umzug & Transport

1.Zustandekommen und Leistungsumfang des Umzugs und Transport. Auf Ihre Anfrage besichtigen wir Ihr Umzugsgut und machen Ihnen ein schriftliches Angebot für Ihren Umzug. Mit dem Angebot zum Abschluss des Vertrages werden wir Sie bereits über die Haftungsbestimmungen unterrichten und auf die Möglichkeiten hinweisen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern.

2.Die von uns im Kostenvoranschlag genannten Preise zur Beförderung Ihres Umzugsgutes sind Festpreise, in denen Arbeitskosten und Fahrtkosten beinhaltet sind. Über das Abbauen, Aufbauen, Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes sowie Abmontieren der Leuchten etc. wird jeweils eine ausdrückliche Vereinbarung geschlossen.
3.Es gilt der in dem Individualauftrag beschriebene Leistungsumfang. Auf Wunsch können wir Ihnen Kartons und Kleiderkisten, die extra berechnet werden, liefern.
4.Erweitern Sie nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in zu vergüten.

§ 9 Zahlung und Kündigung/Widerrufsrecht

1.Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf unser im Angebot angegebenes Geschäftskonto zu bezahlen.

2.Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
3.Bei Auslandstransport gilt Vorkasse. Bei Inlands-Umzügen kann das Abladen des Umzugsgutes von uns bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Kosten sowie der ggf. zusätzlich angefallenen ersatzfähigen Auslagen verweigert werden.
4.Das Zurückbehaltungsrecht besteht an einem Teil des Umzugsgutes, der wertmäßig den Umzugskosten entspricht.
5.Die erforderliche Schätzung eröffnet uns einen weiten Ermessensspielraum, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unser Sicherungsinteresse zu erfüllen. Die Auswahl der zurückbehaltenen Teile des Umzugsgutes obliegt uns, wir werden die Auswahl der zurückbehaltenen Teile aus dem Umzugsgut mit Rücksicht auf unserer berechtigtes Sicherungsinteresse treffen und vorrangig Gegenstände des täglichen Bedarfs herausgeben sowie soweit zur Erreichung unseres Sicherungszwecks möglich den Wünschen des Umziehenden entsprechen und auf dessen Interessen angemessen Rücksicht nehmen.
6.Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern.
7.Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, sind wir berechtigt, eine Pfandverwertung und Pfändung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen mit Berechnung nach § 7 Abs.1 . Nach § 829 ZPO, 840 BGB und § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Die Vertragskündigung wird eine Rücktrittszahlung von 40% des veranschlagten Entgelts erhoben.  8.Ab 10 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich und wenn der Auftraggeber in kurzer Zeit ein Service anfordert und/oder verlangt hat, ist er/sie ausdrücklich damit nach § 356 BGB einverstanden, dass er/sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, das Gegenstand des zu schließenden Vertrag ist, damit ist der Auftragsgeber/in Ferner bekannt, dass sie/er bereits mit vollständiger Vertragserfüllung oder/und ein Service anfordert durch uns die gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verlieren und/oder nicht mehr gültig werden. Es wird der Gesamtnettopreis in Rechnung gestellt. 
9.Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden und Fahrtkosten berechnet und 15 Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Termin wird mit 40% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist sofort zu begleichen. 


§ 1Neue Produkte

1.Es obliegt dem Kunden/Umziehenden, Neumöbel als solche auszuweisen. Sofern diese nicht offenkundig als solche erkennbar sind, etwa weil sie nicht mehr originalverpackt sind, gelten für diese die Vorschriften des Umzugsvertrages einschließlich der dortigen Entschädigungsregelungen.


§ 11 Haftungshöchstbetrag

1.Unsere Haftung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620,00- Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.  

§ 12 Haftungsbefreiung

1.Wir sind von unserer Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender.  Beförderung von nicht von uns verpacktem Gut oder Behältern. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.  Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen, Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der vorstehend bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
2.Wir werden uns auf die vorstehende Haftungsbefreiung nur berufen, wenn wir alle uns nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet haben.  

§ 13 Verlust / Shadenanzeige

1.Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht sofort nach Ablieferung angezeigt worden ist.
2.Wir werden Sie spätestens bei der Ablieferung des Gutes über die Form und Frist der Schadensanzeige sowie die Rechtsfolgen bei Unterlassen der Schadensanzeige unterrichten. Diese Informationen im Text besonders hervorgehoben.  

§ 14 Schlussbestimmungen

1.Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
2.Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
3.Die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht auch, wenn die Anfragen, Nutzung oder Anmeldung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

                                                                     § 15 Zustimmung der AGB

1.Durch die schriftliche, eleketronische oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 16 Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz / Gerichtsstand

1. Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weisen wir darauf hin, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu auch nicht verpflichtet sind.

2.Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit der erbrachten Leistung zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der Reihfair©️ befindet, ausschließlich zuständig.

3.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

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